Die hier vorgelegte tiefgreifende Untersuchung der Konzeption des „Handelns durch andere“ zeigt, dass die genannten Rechtsinstitute zur Ausfüllung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Laien bei der Ausübung von Kirchengewalt hilfreich sind
Inhaltsverzeichnis
Die Konzeption des Handelns durch andere vom Inkrafttreten des CIC/1917 bis zum Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils
- Die Fehlanzeige einer systematischen Regelung der Konzeptionen des
Handelns durch andere im CIC/1917
- Die Konzeption der Delegation
- Das Vorkommen von stellvertretenden Rechtsverhältnissen
- Die Annahme einer Gegenüberstellung von Delegation und Stellvertretung
- Zusammenfassung
Die Konzeption des Handelns durch andere auf der Grundlage des CIC/1983
- Die Fehlanzeige einer systematischen Regelung der Konzeptionen des Handelns
durch andere im CIC
- Die Delegation als Konzeption der amtsunabhängigen Übertragung kirchlicher
Leitungsgewalt zur Ermöglichung eines Handelns durch andere
- Das Konzept der potestas ordinaria vicaria nach Maßgabe des CIC
- Die Rechtsfigur des Prokurators
- Die Organschaft
- Die Problematik des c. 474 CIC für das Handeln durch andere
- Die Annahme und die Kritik einer begrifflichen Gegenüberstellung von
Delegation und Stellvertretung
- Die grundsätzliche Kontinuität der Konzeptionen des Handelns durch andere
Der Beitrag der Theorie des Handelns durch andere zur rechtssystematischen
Ausgestaltung der Mitwirkung von Laien an der Ausübung der kirchlichen Leitungsgewalt
- Die Illustration der Problemstellung
- Der Ansatzpunkt für die Anwendung von Erkenntnissen über die Konzeption des
Handelns durch andere auf die gestellte Problematik
- Mitwirkung an der Ausübung der Leitungsgewalt durch die Übertragung von Ämtern
- Die spezifische Eignung des Rechtsinstituts der Delegation zur Ausgestaltung der in
c. 129 § 2 CIC ermöglichten Mitwirkung der Laien an der Ausübung der kirchlichen Leitungsgewalt
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Der AutorPeter Platen, Dr. theol., Lic. iur. can. ist Persönlicher Referent des Generalvikars des Bischofs von Limburg und Diözesanrichter am dortigen Offizialat. Privatdozent für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Münster
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