Durch das Unternehmensteuerreformgesetz vom 14.08.2007 wurde das System der Besteuerung von Kapitalerträgen grundlegend geändert: Die bisher vollständig in das System der Einkommensteuer integrierte Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde abgelöst durch ein System, in dem Kapitalerträge nach Möglichkeit direkt an der Quelle anonym mit abgeltender Wirkung besteuert werden.
In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Folgen dieser Systemwechsel für die Frage der Erhebung von Kirchensteuer auf die durch die Änderung betroffenen Einkünfte aus Kapitalvermögen hat. Dabei werden nach einer historischen Einführung die rechtlichen Grundlagen für die Kirchensteuer und die Reichweite des Anspruchs der Kirchen auf die Erhebung von Kirchensteuer dargestellt.