Die gesellschaftliche Situation, in der die katholische Kirche in Sonderheit in Europa lebt, fordert die lokalen Kirchen auf, gemeinsam aufzutreten. Vor allem sollte das natürlich in der Zusammenarbeit der Bischöfe verwirklicht werden; dazu gibt es verschiedene Instrumente. Das Ökumenische Konzil auf der universalen Ebene und das Partikularkonzil auf der lokalen Ebene wurden von der Geschichte genau umschrieben, aber die Bischofssynode und die Bischofskonferenz wurden vor allem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ausgestaltet und juridisch definiert. Welche Möglichkeiten nutzen sie aber, um die Kollegialität der Bischöfe zu fördern, und wie wird die Autonomie der einzelnen Bischöfe geschützt?
Und basiert die Kollegialität lediglich auf der Mitgliedschaft im Bischofskollegium oder spielt die Ordnungsstruktur des Kollegiums als Repräsentanz der "Ecclesiae" auch eine Rolle?
Welche Aufgaben haben in diesem Zusammenhang die in der Römischen Kurie tätigen Bischöfe?
Diese Arbeit untersucht die Verhältnisse zwischen diesen Instituten und stellt dazu die Entwicklung und die Diskussion bei der Vorbereitung der diesbezüglichen Canones im Codes Iurix Canonici dar, um so die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers sichtbar werden zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und theologischer Status der Zusammenarbeit der Bischöfe
- Die Zusammenarbeit in der Geschichte
Zusammenarbeit der Bischöfe in der Geschichte
Beginn der Bischofskonferenzen ab 1830
Einrichtung der Bischofssynode
- Theologischer Statuts der Zusammenarbeit der Bischöfe
Die Bischöfliche Kollegialität, einige Sichtweisen
Das Motu proprio Apostolos suos über die bischöfliche Kollegialität
- Die Kirchenregion
Die Canones bezüglich des Bischofskollegiums
- Beschreibung des Bischofskollegiums
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 336
- Ausübung der Höchstgewalt
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 337
- Rolle des Papstes im Konzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 338
- Teilnehmer am Konzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 339
- Unterbrechung ei Sedisvakanz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 340
- Rechtsverbindlichkeit des Canons
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 341
Die Canones bezüglich der Bischofssynode
- Die Beschreibung der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 342
- Die Autorität der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 343
- Die Kompetenz des Papstes bezüglich der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 344
- Die Formen der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 345
- Mitgliedschaft in der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 346
- Abschluss und Suspendierung der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 347
- Synodensekretariat
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 348
Die Canones bezüglich der Partikulrkonzilen
- Das Plenarkonzil
Die Entwicklung des Caons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 439
- Das Provinzialkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 440
- Die Aufgabe der Bischofskonferenz hinsichtlich des Plenarkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 441
- Die Autorität über das Provinzialkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 442
- Die Teilnehmer des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 443
- Obligatorische Teilnahme am Partikularkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 444
- Zweck und Kompetenzen des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 445
- Erlassen der Dekrete des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 446
- Andere vorgeschlagene Canones, letztendlich nicht aufgenommen in den Codex
Die Canones bezüglich der Bischofskonferenzen
- Die Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 447
- Gebietsumfang der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 448
- Errichtung der Bischofskonferenzen
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 449
- Mitglieder der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 450
- Statuten der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 451
- Organisation der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 452
- Vollversammlung der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 453
- Stimmrecht in der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 454
- Gesetzgebungsvollmacht der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 455
- Übermittlung der Dokumente der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 456
- Die Aufgaben des Ständigen Rates
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 457
- Die Aufgaben des Generalsekretariats
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 458
- Beziehungen zwischen den Bischofskonferenzen
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 459
- Anderer vorgeschlagener Canon, nicht aufgenommen in den Codex
Das ökumenische Konzil und die Bischofssynode seit dem Codex
- Das Ökumenische Konzil
Das erste Vatikanische Ökumenische Konzil und die Kollegialität
Lumen gentium über die Kollegialität
Mitgliedschaft des Bischofskollegiums die „communio hierarchia“
Die Einheit der Höchstgewalt der Kirche
- Die Bischofssynode
Die Bischofssynode als Ausdruck der Kollegialität
Die Bischofssynode als Vertretung des Bischofskollegiums?
Die Entscheidungsgewalt der Bischofssynode
Partikularkonzilien und Bischofskonferenzen seit dem Codex
- Das Motu Proprio Apostolos suos
Das Instrumentum laboris von 1988
Neue Bestimmungen im Motu proprio Apostolos suos
Neue Bestimmungen im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
Das authentische Lehramt der Bischofskonferenz
Die Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen vor dem Motu proprio Apostolos suos
Das Motu proprio Apostolos suos bezüglich der Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen
Die Ausübung des authentischen Lehramtes im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
- Das Verhältnis zwischen dem Partikularkonzil und der Bischofskonferenz
Die Teilnehmer
Die Kompetenzen
Der Status und die Zukunft der beiden Institutionen
Einige kontinentale Zusammenschlüsse von Bischofskonferenzen
Die wichtigsten Unterschiede und Parallelen zwischen diesen Organisationen
Theologischer und juristischer Status der internationalen Zusammenschlüsse
Anwesenheit der Diözesanbischöfe in der Römischen Kurie
- Ein kurzer Überblick über die Geschichte der Kurie
- Die Kurie im Dienst des Papstes
- Diözesanbischöfe als Mitglieder der Kongregationen und die
Kollegialität
- Schlussfolgerung
- Abkürzungsverzeichnis
Mehr anzeigen
Der AutorBartholomeuss Putter, Dr. iur. can., Bac. Theol., Priester der Diözese Haarlem-Amsterdam, studierte Kanonisches Recht in Münster und in Rom an der Päpstlichen Lateranuniversität. Er ist Vize-Kanzler seiner Diözese,
Diözesanrichter und Ehebandverteidiger beim Bischöflichen Offizialat,Richter beim interdiözesanen Strafgericht der Niederländischen Kirchenprovinzund in der Priesterausbildung als Dozent für Kanonisches Recht tätig.
Das könnte Sie auch interessieren