Die Frage nach der Mitwirkung von Laien an der Ausübung der kirchlichen Leitungsgewalt wird nicht erst jetzt gestellt. Die kirchliche Rechtsgeschichte kennt zahlreiche Beispiele einer verantwortlichen Mitwirkung von Laien, wobei diese als Delegaten oder als Inhaber eines Amtes tätig waren.
Was waren aber die konkreten Rahmenbedingungen?
Wie wurden diese Beispiele rechtssystematisch begründet?
Es zeigt sich, dass die Rechtsgeschichte des „Handelns durch andere“ relevante Ansatzpunkte für die rechtssystematische Begründung und Ausgestaltung einer Mitwirkung von Laien an der Ausübung von „potestas regiminis“ bereithält.
Inhaltsverzeichnis
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Der AutorPeter Platen, Dr. theol., Lic. iur. can. ist Persönlicher Referent des Generalvikars des Bischofs von Limburg und Diözesanrichter am dortigen Offizialat. Privatdozent für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte an der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Münster
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