Die diözesanen Verwaltungen verleihen die "Missio Canonica" nicht nach einheitlichen Gesichtspunkten, obwohl sie die gleiche Rechtsgrundlage angeben. Dieser teilweisen unbewussten Rechtsunsicherheit will diese Untersuchung begegnen.
Das kirchliche und staatliche Recht - am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen - zur "Missio Canonica wird aufbereitet. Daraus ergeben sich fundierte Informationen zu den Rahmenbedingungen des Religionsunterrichtes.
Inhaltsverzeichnis
Historischer Ursprung und rechtliche Entwicklung der „Missio canonica“ für Religionslehrer
- Forderung nach einer „Missio canonica“ für Religionslehrer in Preußen im 19. Jahrhundert
- Entwicklung der Missio canonica für Religionslehrer in Preußen
- Die Missio canonica in den staatskirchenrechtlichen Verträgen vor 1983
- Zusammenfassung
Der Religionslehrer im CIC
- Der Religionslehrer als Magister
- Der Religionslehrer als Erteiler des Religionsunterrichts
- Aufgaben des Ortsordinarius im Hinblick auf den Religionslehrer
- Der Religionslehrer im Verkündigungsrecht der Kirche
- Der Religionslehrer als Inhaber eines Kirchenamtes?
- Zusammenfassung
Der Religionslehrer im staatlichen Recht
- Religionsunterricht
- Erteiler von Religionsunterricht
- Voraussetzungen zum Einsatz von Religionslehrern
- Stellung als Erteiler von Religionsunterricht
- Aufsicht über den Erteiler des Religionsunterrichts
- Zusammenfassung
Rechtsgrundlagen der „kirchlichen Bevollmächtigung (Missio canonica)“
- Staatskirchenvertragsrecht
- Kirchenrecht
- Staatliches Recht
Rechtsnatur der „kirchlichen Bevollmächtigung (Missio canonica)“
- Einordnung der „kirchlichen Bevollmächtigung“ in das Kirchenrecht
- Einordnung der „kirchlichen Bevollmächtigung (Missio canonica)“ in das staatliche Recht
- Zusammenfassung
Verleihung der „Missio canonica“
- Verleihungsvoraussetzungen
- Formalia
- Rechtsschutz bei Nichterteilung
- Zusammenfassung
Widerruf der „Missio canonica“
- Widerrufsgründe
- Formalia
- Rechtsschutz
- Zusammenfassung
Zusammenfassung und Ergebnis
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Der AutorHeike Künzel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster.
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