Im Zuge der durch den Priestermangel bedingten Neustrukturierung der pfarrlichen Seelsorge, von der jedes Bistum im deutschsprachigem Raum betroffen ist, könnte die Einsetzung eines Priesterteams für die Gemeindeleitung eine interessante Lösung sein, weil eine Aufgabenverteilung möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
Die Entstehung der „commissio in solidum“
Neue Wege in der Pfarrseelsorge - Themenstellung
- Die pastorale Situation in Deutschland – der sogenannte „Priestermangel“
- Lösungsversuche der deutschen Diözesen – ein kursorischer Überblick
- Das ungeliebte Stiefkind can. 517 § 1CIC – über die Rezeption dieses Modells der Pfarrseelsorge
Verkündung und Seelsorge durch ein Team als neutestamentliches Modell
- Exkurs: Zwischenmenschliche Aspekte
Das Verbot der „Solidarischen Pfarrseelsorge“ im Codex von 1917
- Der can. 460 § 2 CIC/1917
- Zur Entstehung des Verbots einer solidarischen Pfarrseelsorge
Das II. Vatikanische Konzil und die „commissio in solidum“
- Die Konzilstexte
- Das Presbyterium
Die Entstehung des can. 517 § 1 CIC/1983
- Die Einordnung der Normen über die Pfarrseelsorge „in solidum“ im CIC/1983
- Die Textgeschichte in ihren einzelnen Stadien bis zum Codex von 1983
Interpretation des can. 517 § 1 CIC/1983
Das Amt des Pfarrers
- Der Pfarrer im CIC/1917
- Der Pfarrer im CIC/1983
Was bedeutet „ubi adiuncta id requirant“ („wenn die Umstände es erfordern“) in ca. 517 § 1 CIC?
- Die Ausnahmen von der Generalnorm und ihre Begründungen
- Die Voraussetzungen für eine Anwendung des can. 517 § 1 CIC „Ubi adiuncta id requirant“
Was bedeutet „commissio in solidum“?
- Die Priestergruppe – eine neue Figur als Inhaberin der Hirtensorge?
- Eine Amtsübertragung „in solidum“
Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Priestergruppe nach can. 517 § 1 CIC
- Die systematische Anordnung der Normen
- Ernennung bzw. Einsetzung eines Teampriesters
- Besitzergreifung
- Aufgaben und Amtshandlungen eines Pfarrers
- Befugnis zur Eheassistenz und Dispensvollmacht
- Vertretung der Pfarrei in rechtlichen Angelegenheiten
- Residenzpflicht
- Die Applikationspflicht
- Ausscheiden aus dem Amt
Der Moderator
- Der Begriff „Moderator“
- Der Moderator einer Priesteréquipe nach can. 517 § 1 CIC
Was nun: Pfarrer, Teampfarrer, Co-Pfarrer, Vikar mit Sondervollmachten?
- Der rechtliche Status eines Teampriesters
- Die Erklärung des „Pontificum Consilium de legum textibus interpretandis“ an den Erzbischof von Köln vom 2.7.94
Abgrenzungen
- Der Unterschied zu einer Priestergemeinschaft nach can. 533 § 1 CIC
- Die Übertragung einer Pfarrei an eine klerikale Ordensgemeinschaft gem. can. 520 § 1 CIC
- Can. 517 § 1 und 526 § 2 CIC – ein unüberwindbarer Widerspruch?
Probleme in der Verwendung des can. 517 § 1 CIC
- Das Verhältnis zwischen Priesterteam und Pastoralrat bzw. Pfarrgemeinderat
- Die Vermögensverwaltung und das Priesterteam
- Das Priesterteam und seine Mitarbeiter
- Die Ordnung gemäß can. 543 § 1 CIC
Die Umsetzung des can. 517 § 1 CIC in den deutschen Diözesen
Diözese Limburg
Diözese Aachen
Diözese Trier
Erzdiözese Freiburg
- „Ubi adiuncta id requirant“
- Erzdiözese Köln
- Diözese Münster
Resümee
Ergebnissicherung
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Der AutorRené Löffler, Dipl.- Theol. Lic. Iur. can., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kirchenrechtlichen Seminar der Universität Bonn
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