Oft scheitern Bemühungen, die pastoralen Dienste in Gemeinden angesichts des herrschenden Priestermangels anders zu organisieren, an dem Argument, das sei kirchenrechtlich nicht möglich.
Das kirchliche Gesetzbuch stellt aber Lösungen für die Gestaltung und Sicherung der Gemeindepastoral bei Priestermangel bereit, die hier detailliert vorgestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Themenstellung und Zielsetzung
- Anlass, Problemstellung, Text und Kontexte
- Zum Aufbau der Untersuchung
Entstehungs- und Redaktionsgeschichte des c. 517 § 2 CIC/1983
- Grundlegende Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils
- Die Redaktion: Vom ersten Entwurf zum kodifizierten Text
- Beobachtungen anhand der Textgeschichte
- Die postkodikarische Weiterentwicklung der Norm
Die Interpretation des Textes
- Sacerdotum penuria: Was heißt Priestermangel?
- Episcopus dioecesanus: Pflichten und Rechte des Diözesanbischofs
- Exercere und moderari: Die Aufgaben der beteiligten Personen
- Concredere und constituere: Der Modus der Beauftragungen
- Participatio: Mitarbeit oder Teilhabe
- Cura pastoralis: Hirtensorge
- Wem obliegt die Hirtensorge einer Pfarrei nach c. 517 § 2 CIC/1983
- Rechtscharakter der Hirtensorge nach c. 517 § 2 CIC/1983
- Einzelne Aufgaben, Rechte und Befugnisse
- Zusammenfassung
- Offene Fragen
Partikularrechtliche Normen und diözesane Normanwendung
- Köln: Situation, Modelle, Praxis
- Limburg: Situation, Modelle, Praxis
- Aachen: Situation, Modelle, Praxis
- USA, Chicago: Situation, Modelle, Praxis
- Kinshasa: Situation, Modelle, Praxis
- Probleme, die sich aus der Rechtsanwendung ergeben
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