Schulrecht Rheinland-Pfalz
Sie tritt für die Lehrämter an Grundschulen und Realschulen plus am 1.2.2012 in Kraft.
Außer Kraft treten die entsprechenden „alten“ Verordnungen
- für Förderschulen: am 1.8.2012,
- für Gymnasien: am 1.2.2013,
- für Berufsbildende Schulen: am 1.5.2013.
*16.1.2012* Landesverordnung über das berufliche Schulwesen: Die Änderungen vom 9.12.2012 (GVBl. S. 1) treten zum 1.8.2011 rückwirkend in Kraft.
Neben anderen Regelungen wurden geändert:
- § 4 Aufnahmevoraussetzungen
- §§ 5, 6 Aufgabenfelder, Fächerangebot, Grund- und Leistungsfächer
- § 7 Einrichtung von Kursen
- § 8 Fächerkombinationen und Bedingungen des Belegens von Grund- und Leistungsfächern
- Einführung von Fächerkombinationstafeln
*5.1.2012* Erstes Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung. Durch das Erste Dienstrechtsänderungsgesetz vom 20.12.2011 (GVBl. S. 430) wurden neben anderen Bestimmungen geändert:
- das Landesbesoldungsgesetz – insbesondere die Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2012 bis 2016,
- das Landesgesetz zur Ersetzung und Ergänzung von Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes,
- das Landesbeamtengesetz – insbesondere die Altersteilzeit,
- die Beihilfeverordnung.
Neuigkeiten:
Bauen und Wohnen
Wohnungsbauförderung 2013 * EnEV 2013 * Abwasserkanäle * Rauchwarnmelder *HOAI * Verwaltungsgebühren * Mietrecht * Bauplanungsrecht *. Technische Baubestimmungen
mehr...Schulrecht Nordrhein-Westfalen
Klassenfahrten * Dienstrechtsanpassungsgesetz * Umsetzung der UN-Behindertenkonvention * Bildungsgänge am Berufskolleg * Qualitätsanalyse * Schulgesetz * Ausbildungs- und Prüfungsordnungen *
mehr...Schulrecht Rheinland-Pfalz
Mitwirkung in der Schule * Laufbahn * Arbeitszeit der Lehrkräfte
mehr...