Schulrecht Nordrhein-Westfalen
*20.1.2012* Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration – LT 15/2944: Durch dieses Gesetz soll § 2 SchulG „Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule“ umfassend geändert werden.
Aus der Begründung:
Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration setzt verbindliche Normen für die Förderung von Integrationsangeboten, steht für die Absicherung der leistungsfähigen Integrationsinfrastruktur, setzt einen klaren Rahmen für die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund im Land und in den Kommunen und schreibt die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung fest.
*19.1.2012* Neu: Freistellungs- und Urlaubsverordnung: Diese neue Verordnung ersetzt ab sofort:
- Mutterschutzverordnung,
- Elternzeitverordnung,
- Erholungsurlaubsverordnung,
- Sonderurlaubsverordnung.
*5.1.2012* Islamischer Religionsunterricht. Durch das 7. Schulrechtsänderungsgesetz vom 22.12.2012 (GV.NRW. S. 728) wurde in das Schulgesetz NRW der § 132a „Übergangsvorschrift zur Einführung von islamischen Religionsunterricht“ eingefügt. Die neue Regelung tritt am 1.8.2012 in Kraft.
Neuigkeiten:
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